Omnibus-Führerschein (Klasse D)
Viele Plätze bedeutet auch viel Verantwortung! Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, lernst du neben dem Umgang mit dem "großen Fahrzeug" in den theoretischen Stunden alles notwendige über Sozialvorschriften (besser bekannt unter Lenkzeiten), Funktionsweise von Bremsen, Reifen und Co. Ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung ist auch die Abfahrtkontrolle am Fahrzeug. Hier werden sicherheitsrelevante Überprüfungen am Fahrzeug erlernt.
Definition Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzung:
Mindestalter: 24 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse:
D1
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Bei Erweiterung:
6 x Grundstoff zusätzlich...
... bei Vorbesitz B = 18 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C1 = 12 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz C = 8 x klassenspezifischer Stoff
... bei Vorbesitz D1 = 8 x klassenspezifischer Stoff
Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D:
12 x Grundstoff (bei Vorbesitz 6 x) und zusätzlich 2 x klassenspezifischer Stoff Klasse B und 18 x für Klasse D
Praktische Ausbildung:
bei Erweiterung von B / C1 mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
Grundausbildung: 33 (45) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 12 (22) Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 8 (14) Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 5 (8) Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von C mehr als zwei Jahre (in Klammern bis zu zwei Jahren):
Grundausbildung: 7 (14) Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 8 (16) Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 (8) Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 (6) Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von D1:
Grundausbildung: 20 Stunden á 45 Minuten
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Befristung der Fahrerlaubnis:
auf 5 Jahre
Erforderliche Antragsunterlagen:
> Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und
geistige Eignung (MPU)
> augenärztliches Zeugnis und Gutachten
> Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
> biometrisches Lichtbild
> Erste-Hilfe-Ausweis
> Führungszeugnis